Auch in Schleswig-Holstein häufen sich die Fälle von Wolfsrissen an Weidetieren wie Schafen und Rindern. Ein neuerlicher Vorfall im Bereich Haseldorf macht deutlich, dass das Thema Wolf auch im Kreis Pinneberg angekommen ist. Diese Entwicklung ist nicht nur aus Sicht der Tierhalter mit großen Problemen verbunden. Immer mehr Schäfer, vor allem kleinere Betriebe sehen sich dieser Herausforderung nicht gewachsen. Das könnte weitreichende Folgen für die Frage der Deichsicherheit haben, weil die Beweidung der Deiche zur Pflege und Sicherung der Küstenschutzbauwerke unerlässlich ist. Die potentielle Gefährdung durch den Wolf bedroht auch diejenigen existienziell, die im Nebenerwerb ihre Flächen beispielsweise für die Beweidung von Pferden zur Verfügung stellen. Wer möchte erst abwarten, bis es auch hier zu einem Wolfsriss kommt.
Der aktuelle Wolfsbestand wird in Deutschland zurzeit auf 800 -1000 Exemplare geschätzt. Dabei beträgt die jährliche Zuwachsrate ca. 30 %. Daher ist bereits heute von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen, der umgehend der Europäischen Kommission gemeldet werden müsste, damit der Schutzstatus gemäß Art. 16 von Anhang 4 in 5 der FFH-Richtlinie geändert werden könnte. Daraus ergibt sich die Forderung, den Bestand auf dieser Größe festzuschreiben und eine Bestandsregulierung vornehmen zu können.
Unabhängig von der Frage einer definierten Bestandsgröße bleibt aber die aktuelle Herausforderung, wie bereits jetzt mit den Schäden durch Wolfsrisse umzugehen ist. Die CDU im Kreis Pinneberg sieht es als unerlässlich an, dass eine Instandhaltung der Deiche durch eine Beweidung zum Schutz der Menschen sichergestellt werden muss. Dazu muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Hilfsangebote auch wirkungsvoll sind. Die angebotenen Herdenschutzprogramme sind häufig für die Betroffenen weder finanziell auskömmlich noch personell umsetzbar. Außerdem ist die Errichtung von Elektrozäunen im Bereich von Deichen und in Schutzgebieten weder praktikabel noch zielführend.
Der CDU-Kreisverband Pinneberg fordert deshalb die Landesregierung auf:
- sich um eine klare Festlegung auf Ebene des Bundes und der Europäischen Kommission zu bemühen, dass der Wolf einen „guten Erhaltungszustand“ nach der FFH-Richtlinie in einem bestimmten Räumen erreicht hat,
- wolfsfreie Gebiete (z. B. Deiche, offene Weidelandschaften) im Land festzulegen, um die Entnahme von „Problemwölfen“ zu ermöglichen,
- eine rechtssichere Definition vorzunehmen, ab wann es sich um einen „Problemwolf“ handelt,
- die Herdenschutzprogramme so auszugestalten, dass auch kleinere Weidetierhalter sie ohne unzumutbare Härten nutzen können,
- die Herdenschutzpakete auch räumlich zeitnah zur Verfügung zu stellen,
- die unverzügliche DNA-Probeentnahme an offensichtlich gerissenen Nutztieren durch das Landeslabor Schleswig-Holstein durchführen zu lassen. Die Nutztierhalter sind von Kosten freizuhalten.
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