Von Abercron lobt finanzielle Unterstützung für Kommunen durch den Bund

16.10.2020

Zu den Beschlüssen im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron: „Durch die Änderungen des Grundgesetzes (Art. 104a und 143h) ist es gelungen, eine rechtssichere Basis für die im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vom Parlament beschlossene finanzielle Entlastung der Kommunen zu schaffen. Dazu zählt der rechtliche Rahmen für eine Erhöhung des Anteils des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen für Arbeitssuchende in der Grundsicherung. Des Weiteren wird eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen, die es dem Bund ermöglicht, den Kommunen im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle kurzfristig zu gewähren.

Jetzt sind die Kommunen aufgefordert, die Haushalte und die Finanzplanung der kommenden Jahre so schnell wie möglich zu beraten, zu beschließen und dabei die Bundeszuschüsse zu berücksichtigen. Damit kann sichergestellt werden, dass die durch die Corona-Krise verursachten finanziellen Mindereinnahmen der Kreise, Städte und Gemeinden reduziert werden und ein totaler Kollaps auch im Kreis Pinneberg verhindert wird.“

In einer Sitzung der CDU Kreistagsfraktion unter Leitung des stellv. Fraktionsvorsitzenden Manfred Kannenbäumer und dem Fachdienstleiter Herrn Jens Bollwahn informierte sich von Abercron, was durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes im Kreis Pinneberg an Entlastungen realisiert werden könnte. Der Kreis selbst rechnet im Haushaltsjahr 2020/21 incl. Folgejahre wegen der Bundeszuschüsse mit einem Haushaltsüberschuss, z. B. aus der Übernahme der Kosten für Unterkunft, in Höhe von EUR 14 Mio. (jährlich c.a. 25% zusätzlich).

Auch die stark gebeutelten Städte und Gemeinden können mit pauschalierten finanziellen Ausgleichszahlungen rechnen, um Mindereinnahmen durch die Gewerbesteuerausfälle zu reduzieren. Die sich daraus ergebenden pauschalierten Ausgleichszahlungen der Städte und Gemeinden von maximal ca. EUR 28 Mio., die zum Teil kreisumlagepflichtig sind, stellen die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Schulen und Kitas der kommunalen Familie nicht in Frage. „Damit kann es gelingen, die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunalpolitik trotz aller von der Krise bedingten Schwierigkeiten zu erhalten!“, so von Abercron abschließend.