Sehr geehrte Frau Landrätin,
die Menschen im Kreis Pinneberg bewegt derzeit kaum ein Thema so sehr wie die Migrationspolitik. Der CDU-Kreisvorsitzende Martin Balasus, MdL, hat jüngst die Forderung aufgestellt, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zur gemeinnützigen Arbeit heranzuziehen.
Wir begrüßen diesen Impuls und wenden uns nun an Sie, damit der Kreis Pinneberg im Land Schleswig-Holstein in dieser Thematik wegweisend vorangeht. Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen solche Arbeitsgelegenheiten zusammen mit dem Kreis Pinneberg für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie ukrainische Kriegsflüchtlinge schaffen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen in § 5 AsylbLG und § 16d SGB II sind Ihnen bekannt.
Zu diesen Arbeiten zählt insbesondere die Aufrechterhaltung und die Betreibung der Einrichtungen, die wir zur Verfügung stellen. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass weitere Arbeitsgelegenheiten unter Koordination des Kreises bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden können. Die Arbeit soll dabei selbstverständlich der Allgemeinheit dienen.
Wir nehmen bei den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Städten und Gemeinden große Unterstützung für eine solche Initiative wahr.
Viele gute Argumente sprechen dafür:
Asylbewerberinnen und Asylbewerber bringen wertvolle Lebenserfahrungen und mitunter berufliche Fähigkeiten aus ihren Herkunftsländern mit, die ein wichtiges wirtschaftliches Potenzial für unser Land bedeuten. Bekanntermaßen ist eine
sofortige Integration in den regulären Arbeitsmarkt herausfordernd und in vielen Fällen aufgrund rechtlicher Bestimmungen noch nicht möglich. Sie sollten während des Asylverfahrens jedoch nicht über einen unbestimmten, zumindest monatelangen Zeitraum untätig bleiben. Durch Arbeitsgelegenheiten erhielten sie die Gelegenheit, sich durch den direkten Kontakt mit den Menschen in unserem Land in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Aus solcher Arbeit erhöhten sich zudem die Chancen, später in den regulären Arbeitsmarkt zu wechseln. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch einen kleinen Beitrag der schutzbietenden Gesellschaft leisten würden, würde nicht nur ihr Selbstwertgefühl steigen. Auch die subjektive Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, den Menschen Schutz zu gewähren, würde größer.
Überdies könnten durch diese zusätzlichen Arbeitskräfte Aufgaben beispielsweise im Umweltschutz, für die Infrastruktur und im sozialen Bereich effektiver und kraftvoller angegangen werden. Ebenfalls wären die Kommunen von Arbeiten an und in den Flüchtlingsunterkünften wie Reinigung und Pflege entlastet.
Dabei ist für uns klar: Bei der Organisation des Arbeitskonzeptes müsste die Verwaltung selbstverständlich darauf achten, dass Härtefälle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt würden. Gemeinnützige Arbeit dürfte beispielsweise nachgewiesen kranke Menschen sowie Alleinerziehende und Schulpflichtige nicht belasten. Integrationswillige Personen sollten auch nicht von
der Teilnahme an Sprachkursen abgehalten werden. Die Umsetzung im Einzelnen sollte auch deshalb bei den Kommunen liegen, die den sinnvollen Einsatz planen und steuern können.
Wir sind uns bewusst: Ein neuer Ansatz in der Integrationsarbeit, wie wir ihn vorschlagen, ist ein großer gemeinsamer Kraftakt. Wir haben die Vor- und Nachteile daher angemessen abgewogen.
So wird die im Bundesgesetz geregelte Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent teilweise als zu gering kritisiert. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die Unterkunft, Verpflegung und (medizinische) Versorgung aus unserer Sicht als erhaltene Leistungen ebenfalls in die Waagschale fallen. Zudem kann auch eine höhere Entschädigung ausgezahlt werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.
Mit Blick auf den unbestritten intensiven Verwaltungsaufwand wird zuweilen angeführt, die Einführung „rechne“ sich nicht. Wir sind hingegen der festen Überzeugung, dass wir uns eine fehlgeschlagene staatliche Integrationsleistung und eine daraus folgende Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens schlichtweg nicht leisten können.
Wir würden uns freuen, Sie in dieser Sache an unserer Seite zu wissen. Unser Vorstoß bietet große Chancen: Gleichermaßen für die Menschen, die zu uns gekommen sind, wie für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir appellieren daher an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam eine neue integrative Kraft im Kreis Pinneberg entfachen!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Balasus, Bürgermeister der Gemeinde Moorrege
Peter Bröker, Bürgermeister der Gemeinde Haselau
Uwe Hüttner, Bürgermeister der Gemeinde Holm
Julian Kabel, Bürgermeister der Gemeinde Heidgraben
Rolf Lammert, Bürgermeister der Gemeinde Bönningstedt
Hans-Peter Lütje, Bürgermeister der Gemeinde Appen
Jürgen Neumann, Bürgermeister der Gemeinde Heist
Anja Pump, Bürgermeisterin der Gemeinde Neuendeich
Christopher Radon, Bürgermeister der Stadt Tornesch
Hermann Stieler, Bürgermeister der Gemeinde Seester
Wiebke Uhl, Bürgermeisterin der Gemeinde Ellerhoop
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